Wir beraten Sie gerne zu folgenden Bereichen des Sozialrechts:

Familienlastenausgleich

Leistungen der Familie, die den Mehraufwand ausgleichen sollen, die für Unterhalt und Ausbildung eines Kindes entstehen, bspw. durch Kindergeldoder Kinderfreibeträge

Entschädigungen

... bei gesundheitlichen Schäden, mitunter Kriegsopferversorgung und Verbrechensopferentschädigung

Wohngeld

Jeder Mieter und Eigentümer hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Bei der Wohngeldberechnung für den Mieter sind im Einzelfall drei Faktoren ausschlaggebend:

  • 1. das Einkommen
  • 2. die Anzahl der Familienmitglieder
  • 3. die Höhe der Miete oder der Belastung
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach vielen Faktoren.
Dazu gehören:

  • Einkommen von Ehepartnern
  • Einkommen der Eltern
  • eigenes Einkommen (Nebenjob oder Ausbildungsvergütung)
  • eigenes Vermögen (auch Sachgestände, wie PKWs)

    Bürozeiten

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