Mutterschutz

Dieser Kündigungsschutz gilt grundsätzlich auch vor Arbeitsantritt. Wenn dem neuen Arbeitgeber längere Zeit keine Mitteilung von der Schwangerschaft gemacht und kein ärztliches Zeugnis übersandt wurde, droht allerdings der Verlust des Schutzes.

Geht die Kündigung vor Schwangersschaftsbeginn zu, ist sie wirksam, auch wenn die Kündigungsfrist innerhalb des geschätzten Zeitraums abläuft.

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag:
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Telefon: 0365-2900974
E-Mail: rahofmann(at)freenet.de

Termine nach vorheriger telefonischer Absprache möglich. Weitere Termine außerhalb dieser Zeiten ebenfalls möglich.