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AKTUELLES |
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Mietrecht |
20.02.2007 |
Anforderungen an ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung
Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind. Dies begründet der Bundesgerichtshof damit, dass dem Mieter ersichtlich sein muss, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten (hier bei den Positionen Grundsteuer, Wassergeld und Hauswart) vorab abgesetzt wurden.
Urteil des BGH vom 14.02.2007 VIII ZR 1/06 BGHR 2007, 438
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Quelle: www.rechtplus.de |
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